Aval

Aval - zugunsten eines Wechselschuldners übernommene Verpflichtung, für die Zahlung der Wechselsumme zu bürgen (Wechselbürgschaft). Der Aval erfolgt durch unterschriebenen Vermerk auf dem Wechsel oder einem Anhang (z. B. per aval, als Bürge, als Garant) mit Angabe des Begünstigten, sonst gilt der Avalvermerk zugunsten des Ausstellers. Anders als die Bürgschaft ist der Aval eine vom Bestand der Hauptschuld unabhängige selbständige Wechselverbindlichkeit. Bei Zahlung durch den Wechselbürgen erwirbt dieser die Rechte aus dem Wechsel gegen den Begünstigten und gegen alle, die diesem wechselmäßig haften. Häufiger als der Aval ist die sog. verdeckte Wechselbürgschaft, bei der das Bürgschaftsverhältnis nach außen nicht in Erscheinung tritt, sondern der Bürge als Aussteller, Annehmer oder Indossant (Orderpapier) auftritt.

Avalkredit - Bürgschaftskredit