Avis

Avis-Anzeige, Benachrichtigung im Wirtschaftsverkehr über die Versandbereitschaft bzw. die Absendung von Waren, ihre Menge (z. B. Anzahl der Kolli), den Verwendungszweck von Waren, Dokumenten oder Geld, die Bereitstellung von Transportmitteln usw. Das Avis kann Mitwirkungspflichten des anderen Partners auslösen, wie z. B. die Erteilung der Versanddisposition. Im Wechselverkehr ist das Avis die Mitteilung des Ausstellers an den Bezogenen, mit der er ihn über die Ausstellung des Wechsels und die Deckung des Wechselbetrages unterrichtet.