Jahresplanung

Jahresplanung - Prozess der Ausarbeitung und Bilanzierung der Pläne für ein Kalenderjahr zurEntwicklung der Volkswirtschaft insgesamt und ihrer Zweige, Bereiche, Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und Territorien (Volkswirtschaftsplan). Ziel der Jahresplanung ist zu sichern, dass auf der Grundlage einer hohen Leistungssteigerung und Effektivität auf dem Wege der Intensivierung zur weiteren Verwirklichung der Hauptaufgabe beigetragen wird. Dabei ist eine solche Entwicklung der Volkswirtschaft, der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie Territorien vorzusehen, mit der die staatlichen Planauflagen des Fünfjahrplanes für das betreffende Jahr und die staatlichen Aufgaben zur Ausarbeitung der Planentwürfe zum Jahresvolkswirtschaftsplan erfüllt bzw. gezielt überboten werden. Die Ausarbeitung und Bilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne wird mit der Ausarbeitung des zentralen Planprojektes und, der Übergabe der staatlichen Aufgaben eingeleitet. Durch eine ständige Erhöhung des Niveaus der Planung ist zu sichern, dass die Kombinate und Betriebe in sich abgestimmte und bilanzierte staatliche Plankennziffern erhalten (Planungsablauf). Auf der Grundlage der staatlichen Planaufgaben erarbeiten die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organe und Staatsorgane ihre Planentwürfe und führen die materielle und finanzielle Koordinierung und Bilanzierung durch. Dabei ist unter Nutzung der Ergebnisse der konzeptionellen und analytischen Arbeit vor allem zu gewährleisten: a) Übereinstimmung der betrieblichen Kennziffern mit den staatlichen Plankennziffern bzw. Überbietung derselben, bes. unter Beachtung der qualitativen Faktoren der Leistungsentwicklung und der Sicherung einer bedarfs-, sortiments- und qualitätsgerechten Entwicklung von Produktion und Leistungen; b) Beschleunigung der Intensivierung der Produktion, der Erhöhung der Effektivität und Steigerung der Arbeitsproduktivität; c) materielle, personelle und finanzielle Sicherung der Planziele unter konsequenter Nutzung von Aufwands- und Verbrauchsnormen; d) Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und Sicherung der dazu erforderlichen Fonds; e) Aufschlüsselung der staatlichen Aufgaben und - nach Beschlussfassung der Jahresvolkswirtschaftspläne - der staatlichen Planauflagen sowie weiterer Kennziffern und Aufgaben bei der Ausarbeitung der Jahrespläne in messbare und anrechenbare Aufgaben für die Arbeitskollektive; f) Übereinstimmung de; Entwicklung im Planjahr mit der gesellschaftlichen Entwicklung und Aufnahme der sich aus den Maßnahmen der territorialen Rationalisierung ergebenden abgestimmten Aufgaben in die Planentwürfe und Jahrespläne.