Bahnhof

Bahnhof - im Eisenbahnwesen Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, kreuzen, überholen oder mit Gleiswechsel wenden dürfen. Die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke sind die Einfahrsignale oder -weichen. Bahnhof haben in der Regel neben Betriebsaufgaben auch Aufgaben im Reise- und Güterverkehr zu erfüllen. Die Bahnhof mit ihrer vorwiegend zentralen Lage in den Städten haben als Nahtstellen zwischen dem Eisenbahnpersonen- sowie Eisenbahngüterverkehr und dem Verkehr zur Stadt- und Flächenbedienung wesentliche Bedeutung. In den Bahnhof sind neben Abfertigungsstellen für den Reise- und Güterverkehr sowie Einrichtungen zur Betreuung der Reisenden auch Arbeits-, Verwaltungs- und Aufenthaltsräume untergebracht. Die Anzahl der Bahnhof ist bei der Deutschen Reichsbahn wie bei anderen Eisenbahnen mit dichtem Streckennetz groß. Bei der weiteren rationellen Gestaltung der, Transportprozesse (Knotenverkehr) wird bei der Eisenbahn, bes. im Güterverkehr, eine Konzentration der Verkehrsaufgaben auf bedeutende Bahnhof vorgenommen. Der Begriff Bahnhof wird auch in anderen Verkehrszweigen verwendet, dort für Anlagen zur Abstellung, Pflege und Reparatur von Verkehrsmitteln, z. B. Straßenbahnhof, Omnibus(bahn)hof.