Bank - Geldinstitut - Kreditinstitut
Bank, Geldinstitut, Kreditinstitut - Institution (Organ, Unternehmen, Betrieb), deren spezielle Aufgabe in der Vermittlung des Zahlungsverkehrs, der Annahme von Einlagen (Depositen) und der Gewährung von Krediten besteht. In Bestandteil des Geld- und Kreditwesens, das die Bildung und Verwendung des Kreditfonds und die damit eng verbundene Planung des baren und unbaren Geldumlaufs umfasst, wesentliche Teile des Nationalvermögens, des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie des Nationaleinkommens hinsichtlich ihrer Bildung, Umverteilung und Verwendung aktiv über den Kredit beeinflusst. Im Sozialismus entwickeln sich die Bank (Geldinstitut - Kreditinstitut) zu wichtigen Instrumenten der Planwirtschaft. Grundlage dafür ist die Nationalisierung der Bank (Geldinstitut, Kreditinstitut) (Bankenreform). In haben die Bank, Geldinstitut, Kreditinstitut zielgerichtet zur Realisierung der Hauptaufgabe beizutragen. Dem ist ihre spezifische Aufgabe untergeordnet, die gesellschaftlichen Prozesse der sozialistischen Intensivierung, der Exportförderung, der sozialpolitischen Maßnahmen usw. anteilig mit Kredit zu finanzieren und zu kontrollieren. Sie haben dabei Kredit einschließlich Zins sowie Bargeldumlauf und Verrechnungen bei der wissenschaftlich begründeten, auf die Erschließung aller Leistungs- und Effektivitätsreserven zur Lösung der Hauptaufgabe gerichteten Planung und der Erfüllung der Planaufgaben der Betriebe wirkungsvoll und differenziert auszunutzen. Die Bank, Geldinstitut, Kreditinstitut müssen die wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe bei der Lösung ihrer Aufgaben finanzökonomisch unterstützen und den planmäßigen Verlauf des Reproduktionsprozesses, ausgehend von ihren Kreditbeziehungen zur Wirtschaft, stimulieren und kontrollieren. In wird die Arbeitsweise der Bank u. a. durch die Arbeitsteilung zwischen den Banken bestimmt, so dass in der Regel ein Betrieb nur bei einer Bank sein Konto führen kann. Die Struktur des Banksystems hat sich mit der Entwicklung.; der Wirtschaftspolitik mehrfach verändert. In besteht das Banksystem aus der Staatsbank (Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik) als Emissionsbank und zentrales Organ des Ministerrates für die Geld- und Kreditpolitik, den Spezialbanken und Sparkassen. Die Aufgabenabgrenzung zwischen den Kreditinstitut folgt dem Prinzip der einheitlichen Finanzierung des Reproduktionsprozesses in allen seinen Phasen. Dementsprechend gehören zum Banksystem zusammen mit der Staatsbank für die Finanzierung von Industrie, Handel, Verkehr die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik, die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe), die Deutsche Außenhandelsbank AG, die Deutsche Handelsbank AG, die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe sowie die Sparkassen. Zw. Staatsbank und Spezialbanken bestehen ökonomische Beziehungen durch Einlagenannahmen und Refinanzierung. Die Staatsbank ist ein zentrales Organ des Ministerrates. Die anderen Geld- und Kreditinstitute werden von der Staatsbank oder dem Ministerium der Finanzen kontrolliert und angeleitet, wobei Dienstaufsicht und Unterstellung unterschiedlich geregelt sind. Bankfunktionen üben auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs auch die Post, die Postscheckämter, die Postsparkasse sowie die Reichsbahnkassen aus.
Im Kapitalismus besteht die Haupttätigkeit der Bank darin, zur Erzielung eigenen Profits den Kapitalisten in Produktion und Zirkulation brachliegendes Geldkapital - dazu werden zunehmend auch Ersparnisse der Bevölkerung einbezogen - zu vermitteln. Das Bankgeschäft gliedert sich in das Aktivgeschäft, das Passivgeschäft und das Dienstleistungsgeschäft (Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Inkasso, Depots). Im Imperialismus entwickeln sich die kapitalistischen Bank durch Verflechtung des Bank- mit dem Industriekapital im Finanzkapital zu Monopolbanken, die über beträchtliche Teile des Geldkapitals der großen und kleinen Unternehmen verfügen und mit vielfältigen Methoden die Wirtschaft weitgehend kontrollieren. Im staatsmonopolitischen Kapitalismus nehmen die Bank in wachsendem Maße Funktionen im staatsmonopolistischen Lenkungs- und Regulierungsmechanismus wahr ( Zentralbank- politik), der der Erzielung von Monopolprofiten untergeordnet ist. Die Bankgesetzgebung ist dafür die juristische Grundlage. Sie umfasst die gesetzliche Regelung des Notenbankwesens sowie die Grundsätze der Anlage- und Liquiditätspolitik der Geschäftsbanken. Das moderne kapitalistische Banksystem ist äußerst mannigfaltig gegliedert. Von der Aufgabenstellung her unterscheidet man: Notenbanken (Notenemission, in der Regel in den Händen des Staates), Universalbanken (betreiben fast alle Arten von Bankgeschäften, typisch für die Banken der BRD), spezialisierte Bank, z. B. Hypothekenbanken, sowie Rentenbanken (Kreditgewährung gegen hypothekarische Sicherung, Finanzierung durch Hypothekenpfandbriefe), Kredit- oder Depositenbanken (fast nur kurzfristige Kredite und Zahlungsverkehr), Sparkassen, Außenhandelsbanken (Finanzierung von Export, Import und Transit), internationale Bank Im staatsmonopolistischen Kapitalismus haben sich neue Typen von Bank herausgebildet, wie Investmentbanken. Der rechtlichen Form nach werden unterschieden: Aktienbanken, Privatbanken, öffentlich- rechtliche Kreditanstalten (z. B. Staats- und Länderbanken), Kreditgenossenschaften.