Bankeinlagen

Depositen, Bankdepositen, Bankeinlagen - Einlagen der Bankkunden bei den Geld- und Kreditinstitut. Die Hereinnahme von Bankeinlagen bestimmt das Passivgeschäft der Banken. Bankeinlagen können im Depot hinterlegte Wertsachen usw. sein, umfassen jedoch insbesondere die Bankguthaben der Bankkunden, sofern sie auf nur kreditorisch geführten Bankkonten (Depositenkonto - Sonderbankkonten, Spargiro- und Sparkonten) im Unterschied zu Kontokorrentkonten mit wechselndem debitorischem und kreditorischem Kontostand als Einlage hereingenommen werden. Diese Unterscheidung wird jedoch nicht konsequent vorgenommen. Bankeinlagen können dabei Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) oder Termineinlagen, auch Termingelder, befristete Einlagen gen., sein, die sich wiederum nach Festgeldern (für einen bestimmten Zeitraum festgelegte Bankeinlagen) und Kündigungsgeldern (erst nach Kündigung abrufbare Gelder) unterscheiden. Die Verzinsung der Bankeinlagen richtet sich nach ihrer Laufzeit, in der sie vom Bankkunden nicht abverfügt werden.