Bankgebühren

Bankgebühren werden häufig zu Unrecht erhoben. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können. Es sind eine Rehe an Bankgebühren durch die Gerichte verboten worden, wobei die Urteile der unteren Instanzen meist vom BGH betätigt wurden. Häufig findet dies jedoch keine Beachtung von den Kreditinstituten. Die Banken fordern weiter unberechtigter weise Bankgebühren. Dabei wenden sie etliche Tricks an, um die eigenen Kassen zu füllen. Sollte ein Kunde mit Verweis auf ein gültiges Urteil zu Unrecht gezahlte Bankgebühr zurückverlangen, so scheuen sich die Banken nicht davor, zu behaupten, dass dieses Gerichtsurteil nicht auf diesen Bankgebühren-Fall anwendbar ist. Dabei handelt es sich überwiegend um Falschaussagen der Banken. Es ist zwar richtig, dass sich die Gerichtsurteile auf den jeweiligen Fall beziehen. Sie sind jedoch aufgrund der großen Ähnlichkeit der Fälle im Privatkundengeschäft auch auf vergleichbare Fälle anwendbar. Hier scheuen die Banken auch nicht davor zurück zu Unrecht erhobene Bankgebühren einfach umzudeuten. Folgendes BGH-Urteil wird dabei von fast allen Banken und Sparkassen einfach ignoriert. Es besteht für Banken gemäß BGH,21.10.1997 - XI ZR 5/97 keine Berechtigung für nicht ausgeführte Aufträge sowie Scheck- und Lastschriftretouren Bankgebühren zu erheben. Wenn sich danach eine Bank für die Nichtausführung eines Auftrages entscheidet, so darf sie dafür auch keine Bankgebühren erheben.

Dieses Urteil ist zwar lediglich für den Geschäftsverkehr mit Privatkunden ergangen, es spricht jedoch auch nichts dagegen, dass ein derartiges Urteil auch auf den Geschäftsverkehr mit Geschäftskunden anwendbar ist. Ein Kunde ist hier Grundsätzlich berechtigt alle seit 1979 zu Unrecht erhobenen Bankgebühren zurückzufordern.

Die Banken weisen ein Verhalten auf, das darauf ausgerichtet ist, derartige Richtersprüche zu ignorieren und neue Tricks zu entwickeln mit denen sie weitere Bankgebühren zu Unrecht erheben können.

Häufig gehen die Banken auch dazu über, vormals kassierte Bankgebühren in einen Anspruch auf Schadensersatz umzuwandeln. Dies ist jedoch nicht rechtmäßig. Der Kunde sollte hier jeglicher pauschalen Schadensersatzforderung widersprechen.

Da die Kreditinstitute bezüglich falsch erhobener Bankgebühren jegliche juristische Auseinandersetzung meiden, kann es für den Kunden hilfreich sein, mit rechtlichen Schritten zu drohen.