Bankgeheimnis

Bankgeheimnis - Verpflichtung der Banken und Sparkassen, die ihnen aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden Dritten gegenüber nicht zu offenbaren. Durch die sozialistischen Eigentumsverhältnisse sind die Prinzipien des Bankgeheimnis zwischen den sozialistischen Banken, der sozialistischen Wirtschaft und den staatlichen Organen untereinander gegenstandslos geworden. Für die Geld- und Kreditverhältnisse der übrigen Bank- und Sparkassenkunden wird das Bankgeheimnis im Sozialismus voll gewährleistet.