Bankgutachten

Bankgutachten - von den Banken für Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe bei der Planvorbereitung, -verteidigung, -durchführung und -abrechnung erarbeitete ausführliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Kreditentscheidung, die grundsätzliche oder spezielle technisch-ökonomische oder ökonomische Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt, bezogen auf den Reproduktionsprozess oder auf Teile des Reproduktionsprozesses eines Betriebes, Kombinates, Zweiges oder Bereiches, enthält. Die Bankgutachten können sowohl auf Initiative der Bank als auch der wirtschaftsleitenden Organe erarbeitet werden. Die Bank kann mit der Erarbeitung von Gutachten auch wissenschaftliche Institutionen, Ingenieurbüros sowie andere Begutachtungs- und Kontrollorgane beauftragen. Gleichzeitig ist es der Bank möglich, von den Betrieben und Kombinaten Gutachten als Effektivitätsnachweis für das zu kreditierende Vorhaben zu fordern. Die Aussagen im Bankgutachten beruhen auf Erkenntnissen aus der Finanzierung und Kontrolle, auf eigenen Berechnungen, auf Unterlagen und Feststellungen anderer staatlicher Finanzkontroll- und Kontrollorgane und auf Erkenntnissen aus der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen. Die Aussagen in den Gutachten schließen Vorschläge und Folgerungen der Bank zur Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven, ausgehend von der Zielstellung des Gutachtens, ein.