Barfreimachung

Barfreimachung - Ersatz für Briefmarken auf Sendungen durch einen von der Post festgelegten Vermerk oder durch einen Freistempelabdruck. Die Barfreimachung wird angewandt: a) wenn auf der Postsendung nicht genügend Platz zum Aufkleben der Marken vorhanden ist oder Mangel an geeigneten Werten besteht; b) wenn das Freimachen von Massensendungen gleicher Art durch Freistempel erforderlich ist.