Basishafen

Basishafen - regel- und fahrplanmäßig im Liniendienst angelaufener Seehafen. Voraussetzung ist das ständige Vorhandensein eines hinreichenden Ladungsaufkommens, welches eine Mindestrentabilität des Liniendienstes sichert. Für Verschiffungen zwischen Basishafen wird eine sog. Basisrate berechnet. Wird vom. Befrachter das Anlaufen eines anderen Hafens vorgeschrieben, erhebt der Reeder im allgemeinen einen bes. Zuschlag auf die Frachtrate, der dem zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand entspricht. Aus Rationalisierungsgründen sind die Linienreeder, insbesondere bei Containerverkehr, bestrebt, die Zahl der Basishafen zu beschränken und nahe gelegene Häfen durch bes. Sammel- und Verteilersysteme (Transshipment) zu bedienen.