Basistarif Krankenversicherung

Basistarif Krankenversicherung - Seit eine gesetzliche Vorgabe die Krankenversicherungspflicht für Jedermann festgelegt hat, müssen auch die Privatkassen einen Basistarif Krankenversicherung anbieten. Damit ist eine private Krankenversicherung gemeint, die sich einerseits an der Gesetzlichen Krankenversicherung orientiert und andererseits einige Besonderheiten aufweist, welche im Zusammenhang mit einem privaten Versicherungsverhältnis auftauchen.

Die Gemeinsamkeiten von Basistarif Krankenversicherung mit der gesetzlichen Versicherung sind in der Hauptsache im Leistungsumfang zu finden. Der private Basistarif Krankenversicherung orientiert sich nämlich am Spektrum der gesetzlichen Versicherung. Darüber hinausgehende private Leistungen, wie man es von einer privaten Krankenversicherung her kennt, gibt es im Basistarif Krankenversicherung nicht. Das Ziel ist, eine medizinische Grundversorgung für Privatversicherte zu schaffen. Eine weitere Gemeinsamkeit liegt im Höchstbeitrag, wobei die Beitragsgestaltung an sich in beiden Versicherungsverhältnissen nichts miteinander gemeinsam hat. Während der gesetzliche Krankenkassenbeitrag sich ausschließlich am Einkommen des Versicherten orientiert, regelt sich der Beitrag für Basistarif Krankenversicherung nach dem Tarif, nach dem Eintrittsalter und nach einigen anderen persönlichen Voraussetzungen des Versicherten. Die Gemeinsamkeit besteht im Höchstbetrag, den die Versicherung erheben darf. Der Basistarif Krankenversicherung darf nicht mehr kosten, als der gesetzlich vorgegebene Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es allerdings im Basistarif Krankenversicherung nicht, der angesprochene Höchstbeitrag ist daher nicht pro Familie zu verstehen, sondern pro versicherte Person. Eine ganz wichtige Übereinstimmung zwischen beiden Versicherungsmodellen gibt es in der Berücksichtigung von Vorerkrankungen. Die GKV sieht nicht vor, dass sich gewisse Risiken auf den Beitrag niederschlagen. Im Gegensatz dazu erhebt die PKV durchaus Risikozuschläge oder schließt sogar bestimmte bestehende Erkrankungen aus.

Der Basistarif Krankenversicherung sieht eine solche Regelung nicht vor. Angelehnt an den Leistungsumfang der GKV gibt es im Basistarif keinerlei Leistungsausschluss.