Bauabnahme

Bauabnahme - 1. Überprüfung und Anerkennung der durch eine Begehung festzustellenden Funktions- und Nutzungsfähigkeit des baulichen Teils einer Investition. Mit der Bauabnahme erkennt der Auftraggeber an, dass die Bauleistung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt wurde und keine erkennbaren Mängel aufweist. Die Bauabnahme ist die Voraussetzung für die Übergabe und Übernahme des Bauwerks sowie die Bezahlung der ausgeführten Leistungen durch den Auftraggeber. - 2. Überprüfung und Bestätigung der gefahrlosen Nutzbarkeit eines Bauwerks in bautechnischer Hinsicht (bauaufsichtliche Gebrauchsabnahme).