Baubetreuung

Aufgrund der finanziellen Vorteile sind die Bauträger bzw. Bauherren häufig geneigt, von der Baubetreuung Gebrauch zu machen. Aufgrund der eigenen Situation, Erfahrungen und persönlichen Lebensumstände sind die Bauherren nicht selten daran gehindert, ihre Eigenleistungen rasch und qualitativ hochwertig einzubringen: Etwa weil sie nur an Feierabenden und an Wochenenden tätig sein können und aufgrund von Doppelbelastung erschöpft sind. Verzögern die Eigenleistungen des Bauträgers die Bauarbeiten um wenige Monate, so kann dies enorme Zusatzkosten mit sich bringen. Ist das Bauprojekt nicht beendet, so läuft die Doppelbelastung durch Finanzierung bzw. Mietkosten etc. weiter. Aufgrund solcher Risiken ist es sehr empfehlenswert, die möglichen finanziellen Vorteile einer Baubetreuung im Vorfeld genau zu berechnen.

Baubetreuung bedeutet für den Kunden, dass er einen Vertrag abschließt, welcher an den Architektenvertrag angelehnt ist. Mit dem Architektenvertrag werden seitens der Baubetreuung organisierten Handwerkleistungen geregelt bzw. auch deren wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit für den Kunden überprüft. Der Auftraggeber hat gegenüber der Baubetreuung das Recht, zu entscheiden, wer die erforderlichen Arbeiten ausführt. Die Baubetreuung sorgt für die Sicherheit darüber, welche vorhersehbaren Leistungen und Kosten nicht vergessen werden sollen.

Auch bietet die Baubetreuung als Dienstleistung an, die erforderlichen Handwerkerverträge rechtlich einwandfrei zu formulieren. Damit kann der Kunde die Gewissheit haben, dass er bei Streitigkeiten sich auf die Baubetreuung berufen kann. Darüber hinaus übernimmt die Baubetreuung üblicherweise auch die technische Bauleitung sowie auch die regelmäßige Überwachung der dort zuständigen Handwerker bzw. Facharbeiter.