Baubilanz

Baubilanz - Hauptplanungsinstrument zur Herstellung und stetigen Sicherung der Übereinstimmung zwischen dem volkswirtschaftlich begründeten Baubedarf für Investitionen, Baureparaturen und Export von Spezialbauleistungen und dem Bauaufkommen der Volkswirtschaft, bestehend aus der Bauproduktion der Betriebe der Bauwirtschaft, der Betriebe anderer Bereiche und Zweige, der Auftraggeber und aus dem Import ausländischer Bauproduktion. Der volkswirtschaftlich begründete Baubedarf wird durch staatliche Plankennziffern, bes. für den Bauanteil der Investitionen und für die Bauproduktion, durch staatliche Normative der Grundfondsökonomie sowie durch fortschrittliche Bauaufwands- und Bauzeitnormative bestimmt. Die für die Sicherung dieses Baubedarfs zuständigen Baubilanzorgane betreiben in ihren jeweiligen Bilanzbereichen bzw. Bilanzterritorien eine umfangreiche und langfristige Baubedarfsforschung, um ihre Baukapazitäten zielstrebig entsprechend dem künftigen quantitativen und qualitativen Baubedarf entwickeln und den Baubedarf in einer volkswirtschaftlich günstigen Richtung beeinflussen zu können (Orientierung der Auftraggeber auf Konzentration der Investmittel, effektive Baukonstruktionen und -materialien). Sie nehmen die Anmeldungen des Baubedarfs durch die Baubedarfsträger entgegen und treffen die Bilanzentscheidungen. Die Verträge zwischen Investitionsauftraggeber und Baubetrieb über die Durchführung der Bauleistungen müssen auf den staatlichen Planaufgaben und den Bilanzentscheidungen beruhen (Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag). Grundsätzlich werden Vorhaben und Objekte langfristig bilanziert. Erst nach deren abgeschlossener exakter Vorbereitung werden sie in die Baubilanz aufgenommen. Die Baubilanzierung hat dazu beizutragen, dass die im Fünfjahrplan und im Jahresvolkswirtschaftsplan festgelegten Bauaufgaben materiell gesichert und mit hoher Staatsdisziplin, geringstem Bauaufwand und kurzen Bauzeiten bei optimaler Ausnutzung der Baukapazitäten realisiert werden. Als für bestimmte Baubilanz zuständige Bilanzorgane fungieren die zentralgeleiteten Bau- und Montagekombinate für die Industrie, die Spezialbaukombinate und die Bezirks- und Kreisbauämter. Bilanzbestätigende Organe für bestimmte Baubilanz sind die Bezirksbauämter, das Ministerium für Bauwesen und die Staatliche Plankommission. Aus der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Baubilanzierung ergibt sich die Baubilanzpyramide. An der Spitze des Systems der Baubilanz steht die nach Bereichen und Bezirken unterteilte Zusammengefasste Baubilanz, die vom Ministerium für Bauwesen ausgearbeitet und von der Staatlichen Plankommission bestätigt wird und das Bauaufkommen und dessen Verwendung für alle Bereiche der Volkswirtschaft enthält. In ihr sind die Industriebaubilanzen (= Investitionsbaubilanzen für die zentralgeleitete Industrie und das zentralgeleitete Bauwesen), die örtlichen Investitionsbaubilanzen und die in den Kreisen ausgearbeiteten Baubilanzen für Baureparaturen zusammengefasst. Die Industriebaubilanzen und die örtlichen Investitionsbaubilanzen werden in den Bezirken noch einmal zu territorialen Investitionsbaubilanzen vereinigt. Ergänzend werden einige spezielle Baubilanz aufgestellt (Erzeugnisbaubilanzen, Investitionsund Reparaturbaubilanz der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft). Der vorrangigen Absicherung der volkswirtschaftlich bes. wichtigen Investitionen dienen Baubilanz für unter der Kontrolle des Ministerrates stehende Investitionsvorhaben. Die schrittweise Anwendung der Bilanzierung nach bautechnologischen Kapazitäten schafft bessere Voraussetzungen für eine bedarfs- und strukturgerechte Entwicklung der Baukapazitäten in den Baukombinaten find -betrieben. Bilanzierung, Investitionsplanung.