Bauernschutzgesetzgebung

Bauernschutzgesetzgebung - im Feudalismus erlassene Gesetze - in Preußen 1764 unter Friedrich II. -, die im Interesse der Zentralgewalt (Steuer- und Wehrpolitik) dem Bauernlegen Einhalt geboten. Der Bauernschutz war kein persönlicher Schutz des Bauern, sondern galt nur der Erhaltung der Bauernstelle. Im Gegensatz zu Mecklenburg und Vorpommern, wo infolge fehlender Bauernschutzgesetzgebung 90% der Bauernstellen zu Gutsherrschaften geschlagen wurden, blieb der Bauernstand in Preußen im Wesentlichen erhalten.