Baufreiheit

Baufreiheit - Möglichkeit der ungehinderten Durchführung von Investitionsleistungen durch die Investitionsauftragnehmer. Für den Investitionsauftraggeber ist die Sicherung der Baufreiheit eine gesetzlich vorgeschriebene, mit den Auftragnehmern konkret vereinbarte Mitwirkungshandlung bei der Durchführung von Investitionen. Der Investitionsauftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmern während des gesamten Zeitraums der Durchführung des Investitionsvorhabens die Baufreiheit (Bau- und Montagefreiheit) zu gewährleisten, z. B. das Baugelände zu räumen und seine Grenzen abzustecken, die Zufahrtsstraßen und Versorgungsleitungen an den Bauplatz heranzuführen, Gelände für Lager- und Arbeitsplätze bereit- zustellen.