Baugenehmigung

Baugenehmigung - früher einheitlich vorgeschriebene Zustimmung der Staatlichen Bauaufsicht zur Durchführung aller antrags- und genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, ab 1972 ersetzt durch differenzierte Entscheidungen für Investitionsvorhaben und Bauwerke der Bevölkerung. Für Investitionsvorhaben sind in Vorbereitung der Grundsatzentscheidung und zu Ausführungsprojekten ausgewählter Bauwerke bauwirtschaftliche und sicherheitstechnische Prüfbescheide zu erteilen. Entsprechendes gilt für fliegende Bauten und Abbrucharbeiten an schwierigen und größeren Bauwerken. Für die Errichtung und Veränderung von Bauwerken der Bevölkerung sind die Zustimmung des für den Standort zuständigen Rates der Gemeinde, des Stadtbezirkes, der Stadt bzw. des Kreises (zugleich als städtebauliche Einordnung und Entscheidung über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme bilanzierter Baukapazitäten) und ein Prüfbescheid der Staatlichen Bauaufsicht, der durch den jeweiligen Rat einzuholen und dem Antragsteller mit zu übergeben ist, erforderlich.