Baugesetzbuch

Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch ist nicht das, was seine Bezeichnung vermuten lassen könnte. Es ist nicht eine gesetzgeberische Neuschöpfung, die es verdiente, einen ersten Platz in der Entwicklungsgeschichte des deutschen Baurechts einzunehmen. Es ist vielmehr nur die Zusammenfassung des Bundesbaugesetzes aus dem Jahre 1960 in seiner Fassung vom 18. August 1976

Diese Novellierung ist aber weniger von einem vorwärts drängenden Reformgeist geprägt als eher bescheiden auf das Aufarbeiten von Problemen der vorhergehenden Jahre und auf praktische Bedürfnisse angelegt. Wenn in der Vorlage der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über ein Gesetz über das Baugesetzbuch als Ziele des Gesetzentwurfs u. a. die Ausrichtung des Städtebaurechts auf die Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben des Städtebaus; Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen und die Erleichterung des Bauens angeführt werden und wenn der Bericht des federführenden Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 15. Oktober 1986 als Auffassung der Ausschussmehrheit u. a. ausgeführt hat, diese halte die Verabschiedung des Baugesetzbuchs auch deshalb für erforderlich, weil hiermit drängende strukturpolitische Probleme aufgegriffen und gelöst werden, sie sehe im Baugesetzbuch einen wichtigen Beitrag zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und sei davon überzeugt, dass mit dem Baugesetzbuch in vielen Fällen die Zulässigkeit von Vorhaben erleichtert werde, so mögen das im Gesetzgebungsverfahren verfolgte Ziele und gehegte Erwartungen gewesen sein. Ob das Baugesetzbuch solchen Ansprüchen gewachsen ist und Entsprechendes zu leisten vermag, muss jedoch dahinstehen. Es ist auch kaum zu erwarten, dass das Baugesetzbuch einen vorläufigen Endpunkt in der Entwicklung des Städtebaurechts darstellen wird - ein wirkliches Ende gibt es ohnehin in keiner Rechtsentwicklung.

Die Vorarbeiten für das Baugesetzbuch begannen im Jahre 1983. Beim federführend zuständigen Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurden 6 Arbeitsgruppen und 2 weitere Gesprächskreise gebildet, in denen Sachverständige aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die anstehende Problematik erörterten. Das Ergebnis dieser Beratungen wurde im August 1984 in den Materialien zum Baugesetzbuch veröffentlicht. Die Vorbereitungsphase schloss weitere Gespräche mit sachverständigen Kreisen, die Anhörung der einschlägigen Verbände und Organisationen, die Vorberatung mit den zuständigen Ressorts der Länder und die Abstimmung des im Juni 1985 aufgestellten Referentenentwurfs mit den zu beteiligenden anderen Bundesministerien ein.