Baugrube

Baugrube: Erdaushub zum Freilegen der Gründungssohle, deren Ausdehnung vom Grundriss des Bauwerks und von dem notwendigen Arbeitsraum bestimmt wird. I. w. S. zählen auch Gräben zu den Baugrube, die bei > 1,25 m Tiefe zum Schutz der darin arbeitenden Menschen vor Verschütten gesichert werden müssen.

Die einfachste Art der Baugrubenumschließung bzw. Grabensicherung ist die t Böschung, deren Winkel bei Gräben in leichtem Erdstoff max. 45°, in mittlerem max. 60° und in festem max. 80° betragen darf. Wegen der Kosten für den Aushub und für die Wiederverfüllung des Böschungsraums sowie bei beengten Platzverhältnissen zieht man dem Abböschen senkrechte Baugrubenwände vor, die jedoch abgestützt werden müssen. Dies geschieht als waagerechter oder senkrechter Verbau unter Verwendung waagerecht bzw. senkrecht angeordneter hölzerner Bohlen oder stählerner Kanaldielen.

Beim waagerechten Verbau wird mit Fortschreiten des Aushubs über der Sohle immer wieder eine neue Bohle bzw. Diele eingebaut; da das Erdreich also mindestens eine Bohlenbreite frei stehen bleibt, ist der waagerechte Verbau für ausfließenden Boden nicht geeignet. Beim senkrechten Verbau werden die Bohlen bzw. Dielen mit einem Hammer oder einer leichten Ramme eingetrieben; in hartem Boden, z. B. Kies, Fels, fester Lehm, können die Bohlen nicht eingetrieben werden. Dort wird unterhalb der Bohlen angeschachtet und diese werden dann nachgetrieben. In weichem Boden befindet sich die Unterkante des Verbaus stets einige Dezimeter unterhalb der Aushubsohle. Stählerne Kanaldielen las-sen sich leichter eintreiben und nach Verfüllen der Baugrube auch leichter wieder ziehen als Holzbohlen und brauchen außerdem wegen ihrer größeren Festigkeit nicht so eng ausgesteift zu werden wie diese; sie werden daher heute bevorzugt. Zum gefahrlosen Ein- und Ausstieg müssen genügend Leitern vorhanden sein. Die Grabenränder sind bei-derseitig 0,6 m breit frei von jeder Belastung zu halten. Bei einer Grabentiefe > 2,5 m müssen die im Graben Beschäftigten Schutzhelme tragen. Große Baugruben werden in anderer Form umschlossen. Trägerbohlwände bestehen aus senkrechten I-Trägern in Abständen von etwa 1.5 bis 2,5 m und dazwischen gespannten, meist hölzernen Bohlen. Die ursprünglich Form ist der seinerzeit für den U-Bahnbau in Berlin entwickelte ..Berliner Verbau, bei dem die Träger eingerammt werden und die Verbohlung gleichzeitig als Außenschalung des in der Baugrube errichteten Tunnels dient. Abwandlungen des Berliner Verbaus ergeben sich z. B. durch Anord¬nung eines Arbeitsraumes zwischen Verbau und Bauwerk und durch Einsetzen der Träger in vorgebohrte Löcher, wenn der Boden nicht rammfähig ist oder Rammlärm vermieden werden muss. Trägerbohlwände sind anwendbar, wenn kein Grundwasser vorhanden ist oder die Baugrube durch Wasserhaltung trocken gehalten werden kann. Stählerne und nur noch unter bes. Bedingungen verwendete hölzerne | Spundwände ergeben eine wasserdichte Umschließung von Baugrube mit weiträumiger Aussteifung. Von den für Ortswänden eignen sich Bohrpfahl- und Schlitzwände zur Umschließung von Baugrube; sie haben den Vorteil, dass man sie erschütterungsfrei und ohne Setzungen des benachbarten Geländes herstellen kann, sind aber kostenaufwendig, und im Unterschied zu den bisher behandelten Baugrubenumschließungen kann man das eingebaute Material nach Verfüllen der Baugrube nicht wiedergewinnen. Ihre Anwendung kommt daher nur in Betracht, wenn jede Setzung oder Erschütterung vermieden werden muss oder wenn die Ortswand Bestandteil des endgültigen Bauwerks, z. B. Wand eines Verkehrstunnels, wird. Bei Baugrube im Grundwasser kann auch die Vereisung (Gefrierverfahren) gewählt werden. Hierbei wird eine Frostwund hergestellt, indem man durch Rohrleitungen, die in Bohrlöcher rings um die Baugrube eingehängt werden, Gefrierflüssigkeit kreisen lässt, so dass sich im Grundwasser ein Eispanzer bildet. In seinem Schutz kann die Baugrube ausgehoben und leer gepumpt werden. Frostwände eignen sich für Baugrube von nicht allzu großer Grundfläche und bei einer Sohlentiefe von etwa =£ 30 m. Um dem für Erddruck zu widerstehen, müssen Baugrubenumschließungen innen abgesteift oder außen verankert werden. Die Absteifung wird entweder gegen die gegenüberliegende Wand oder schräg nach unten zur Baugrubensohle geführt; sie besteht aus senkrechten Brusthölzern (bei waagerechtem Verbau) oder I-Trägern (bei Trägerbohl wänden) oder aus waagerechten Gurten sowie Steifen und Aussteifungsverbänden aus Holz bzw. Profilstahl. Bei bes. breiten Baugrube werden in der Mittelachse Pfähle, meist Stahlträger, eingerammt. Die Steifen müssen zwischen den Wänden durch entspr. Vorrichtungen - Keile oder Stellschrauben -fesl verspannt werden. Anstelle von Steifen bevorzugt man bei großen Baugruben neuerdings die rückwärtige Verankerung mit Hilfe von Verpreßankern (Pfahl), um die Baumaschinen in der Baugrube ohne Behinderung durch eine Aussteifung einsetzen zu können. Alle Verbauarbeiten, außer dem waagerechten Verbau, können bei geeigne-tem Untergrund tiefer als die Baugrubensohle geführt werden; dann bildet das Erdreich unter der Sohle das untere Auflager der Wand. Bei dichter Baugrubenumschließung. z. B. mit einer Spundwand, kann durch Abpumpen des Wassers in der Baugrube zwischen dem äußeren und inneren Wasserspiegel ein hoher Strömungsdruck entstehen, der zum Aufbrechen der Baugrubensohle, zum sogen, hydraulischen Grundbruch, führt.