Bauhöhe
Bauhöhe: 1. Bebauungshöhe: im für Bebauungsplan nach städtebaulichen, gestalterischen, bautechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten festgelegte Bauwerkshöhe an Straßen und Plätzen. - 2. Bauhöhe, lichte: Maß für den vertikalen Raumbedarf fest eingebauter oder beweglicher Ausrüstungsgegenstände sowie Einrichtungen, wie Einbaumöbel. - 3. Maß von Oberkante Schiene oder Fahrbahn bis Unterkante Konstruktion bei Platten-, Balken- oder Rahmenbrücken (Brücke). Die verfügbare Bauhöhe ergibt sich aus Gradientenhöhe minus Durchbiegung minus Höhe der oberen Lichtraumbegrenzung. Beschränkte Bauhöhe wirkt sich maßgebend auf die Konstruktionsart aus. Geringste Bauhöhe ist bei stählernen Trog- und Hohlkastenbrücken mit elastischer Schienenbefestigung für Eisenbahnbrücken erreichbar. Bei Straßenbrücken ist es wegen der größeren zulässigen Steigungen leichter, wirtschaftliche Bauhöhe durch entspr. Anrampung zu erreichen.