Baukombinate

Baukombinate - nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Rechnungsführung, wirtschaftliche) arbeitende große volkseigene Wirtschaftseinheiten der Bauindustrie, die für die Errichtung nutzungsfähiger Gebäude und baulicher Anlagen in einem bestimmten Territorium bzw. für Spezialbauten verantwortlich sind und mehrere Produktionsstufen des Bauprozesses in sich vereinen. Für die ihnen übertragenen Investitionsvorhaben sind die entweder als Generalauftragnehmer oder als Hauptauftragnehmer - Bau verantwortlich. Sie haben die Vorhaben und Objekte nach den neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen zu errichten. Die Baukombinate verfügen in der Regel über spezialisierte Produktionskapazitäten für die Vorfertigung, die Montage, den Tief- und Ausbau. Man unterscheidet die Bau- und Montage-Kombinate für den Industriebau (BMK), die Spezialbaukombinate (SBK) und die von den Bezirksbauämtern geleiteten örtlichen Baukombinate. - Die BMK sind für die Errichtung volkswirtschaftlich wichtiger großer Investitionsbauten in einem bestimmten Territorium (meist 2-3 Bezirke) verantwortlich. Sie unterstehen direkt dem Ministerium für Bauwesen. Sie sind Bilanzorgan für die in ihrem Bereich durchzuführenden Baumaßnahmen der Industrieministerien und des Ministeriums für Bauwesen. Die Konzentration der Baukapazitäten in großen BMK ermöglicht die umfassende Industrialisierung des Industriebaus, die rationelle Ausnutzung der Grundmittel, die rasche Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verkürzung der Bauzeiten und die Senkung der Baukosten. - Die ebenfalls dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstehenden SBK führen Großbauten der Wasserwirtschaft (z. B. Talsperren), des Verkehrswesens (z. B. Autobahnen), Metalleichtbauten sowie schwere Erdarbeiten als General- bzw. Hauptauftragnehmer und Spezialbauarbeiten (z. B. Schornstein- und Kühlturmbauten) als Nachauftragnehmer durch. Sie erarbeiten für ihre speziellen Erzeugnisse im Maßstab Erzeugnisbaubilanzen. - Die bezirklich geleiteten Baukombinate, Wohnungsbaukombinate (WBK), Landbaukombinate (LBK), Industriebaukombinate und Kombinate für Gesellschaftsbauten, sind in ihrem Bezirk für die Durchführung des Neubauprogramms von Wohn-, Landwirtschafts-, Industrie- und Gesellschaftsbauten verantwortlich. Für die meisten Bauvorhaben übernehmen sie die Generalauftragnehmerschaft.