Baukostenplanung

Baukostenplanung - Ermittlung des Bauabgabepreises (Baukosten, Baupreis) für die vertraglich übernommene Bauproduktion auf der Grundlage der geltenden Preisbestimmungen. Nach den Rechtsvorschriften hat der bauausführende Betrieb (Auftragnehmer) den Bauabgabepreis zu ermitteln und dem Auftraggeber vorzulegen. Dies erfolgt im Wesentlichen mit dem verbindlichen Preisangebot als Bestandteil der Dokumentation zur Vorbereitung der Grundsatzentscheidung. Dadurch werden die Bedingungen geschaffen, dass nach der Grundsatzentscheidung kurzfristig im Wirtschaftsvertrag der Preis der Investition vereinbart werden kann, der vom verbindlichen Preisangebot nicht nach oben abweichen darf. Nach den preisrechtlichen Bestimmungen bestehen folgende Möglichkeiten der Bildung des Bauabgabepreises, die nacheinander anzuwenden sind: a) Preise für Gebrauchswerteinheiten, b) Preise für Bauten bei Anwendung von Angebotsprojekten, c) Preise für Bauten auf der Grundlage von Wiederverwendungsprojekten, d) Preiskennzahlen, e) Preise für Bauwerksteile, f) Preise für Leistungskomplexe nach Grobmengen, g) Preise für Teilleistungen, h) Kalkulationspreise für Teilleistungen, i) Preise für Stundenlohnarbeiten. Die Preise für Teilleistungen sind die Grundlage zur Ermittlung der Preisnormative für die Bildung der Bauabgabepreise gemäß a)-f). Da bereits in der Vorbereitungsphase von Investitionen ein verbindliches Preisangebot abzugeben ist, wird sich die gebrauchswert- und erzeugnisbezogene Ermittlung des Bauabgabepreises in zunehmendem Maße entwickeln. Ein wichtiger Schritt hierzu ist die verstärkte Bildung und Anwendung von Preiskennzahlen und Komplexpreisen. Die Ermittlung des Bauabgabepreises (auch Baukalkulation gen.) erfolgt in der Gliederung nach den Leistungsbereichen. Der Leistungsbereich - Baustellenbereich - umfasst den allg. und den technologischen Teil des Baustellenbereiches. Er enthält den An- und Abtransport, den Auf- und Abbau und die Vorhaltung für die Zeit des An- und Abtransportes, des Auf- und Abbaues aller für die Durchführung der Bauarbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungen. Im Leistungsbereich - außergewöhnliche Teilleistungen - werden die Leistungen erfasst, die nur mittelbar der Baudurchführung dienen und durch spezifische Standortbedingungen über den Rahmen des Baustellenbereiches hinausgehen, wie Baustellenaufschluss, Beleuchtungsanlagen, Wohnlagerbauten u. a. Der Leistungsbereich L 11I - unmittelbare Teilleistungen - umfasst alle Leistungen, die mit der Errichtung der Gebäude oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind. Dieser Leistungsbereich wird gegliedert nach a) Gruppen von Leistungstiteln (Bauhaupt- und Baunebenleistungen bzw. Takte), b) Leistungstitel (Gewerke, technologische Kapazitäten) c) Leistungspositionen (Bauarbeiten in der 11stelligen Gliederung). Der Leistungsbereich L IV - sonstige Investitionsaufwendungen - erfasst a) Vergütungen für die General- und Hauptauftragnehmerschaft, b) Kosten der Projektierungsleistungen für die Baudurchführung, c) Gebühren der Staatlichen Bauaufsicht u. a. Die Preise für Teilleistungen und die Kalkulationspreise für Teilleistungen setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: a) Vorhalteentgelte für Arbeitsmittel, b) Grundlohn, c) Grundmaterial einschließlich Streu-, Bruch-, Transport- und Montageverluste, d) Energie, Brenn- und Treibstoffe für den Betrieb der Baumaschinen, e) Vorhaltematerial, f) Transportleistungen, g) sonstiger Verbrauch fremder Leistungen, h) lohnbezogene Gemeinkosten als prozentualer Zuschlag auf b, i) Kosten für Leitung und Lenkung als prozentualer Zuschlag auf a und b, j) Kosten für Berufsausbildung, Kosten für Ausschuss und Gewährleistung sowie Kosten für Forschung und Entwicklung als prozentualer Zuschlag auf a, b, d, und e, k) Gewinn als prozentualer Zuschlag auf a, b, d, e, h, bis j. Die Bestandteile werden u. a. auf folgenden normativen Grundlagen ermittelt: a) Lohn für produktiv Tätige aus Arbeitsnormen und Normenstundensätzen, b) Vorhalteentgelte für Baumaschinen und Geräte nach der Maschinen- und Geräteliste der volkseigenen Bauindustrie, c) Material aus Materialverbrauchsnormen und Materialverrechnungspreisen. Dadurch wird in den Teilpreisen eine optimale Lösung bezüglich der Verarbeitungskosten und des Materialeinsatzes sowie der Bauzeit erreicht.