Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung hilft im Notfall. Es gibt eine Reihe von sinnvollen Versicherungen für ein Bauvorhaben, eine davon ist zweifellos die Bauleistungsversicherung. Gleich vorneweg sei gesagt, dass die Bauleistungsversicherung im Gegensatz zu anderen Versicherungen rund um ein Bauvorhaben keine Pflichtversicherung ist. Wenn man aber bedenkt, welche finanziellen Risiken mit der Fertigstellung eines Gebäudes verbunden sind, wird die Notwendigkeit einer Bauleistungsversicherung schnell deutlich.

Schäden, die während der Bauzeit entstehen und die nicht vorhersehbar sind, können nämlich durch eine abgeschlossene Bauleistungsversicherung abgedeckt werden. Zu solchen unvorhersehbaren Schäden zählt beispielsweise Hochwasser. Höhere Gewalt, bzw. Elementarereignisse werden im Versicherungswesen Erdbeben, Erdrutsch oder sonstige vernichtende Naturereignisse genannt, die in einer Bauleistungsversicherung berücksichtigt werden. Schäden, die durch Sturm, Hagel und Unwetter entstehen, können ebenfalls versichert werden. Zum Glück kommen in unseren Breiten selten so starke Witterungseinflüsse vor, dass sie gleich ein begonnenes Bauwerk beschädigen. Wenn es aber doch passiert, kann der finanzielle Schaden für den Bauherrn mehr als belastend sein. Unter Umständen wird das gesamte Unterfangen in Frage gestellt.

Das gilt auch für Folgeschäden durch einen Mangel am Material, durch einen Konstruktionsfehler oder gar durch ein nicht ordnungsgemäßes Arbeiten der Bauarbeiter, wobei an dieser Stelle sowohl Ungeschicklichkeit, als auch Fahrlässigkeit versichert sind. Zu den häufig gemeldeten Schäden gehören auch Zerstörungen durch Vandalismus oder Diebstahl von Gegenständen, die fest mit dem begonnenen Bauwerk verbunden sind. Die Prämie für die Bauleistungsversicherung ist in einer Einmalzahlung fällig. Die Laufzeit der Versicherung endet mit der Fertigstellung des Bauvorhabens, spätestens aber nach zwei Jahren, wobei hier Raum für spezielle Sonderregelungen ist. In der Regel wird für die Bauleistungsversicherung eine Eigenbeteiligung im Schadenfall vereinbart.