Bausparvertrag

Können Sie staatliche Fördergelder erhalten, also zum Beispiel die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie? Dann käme ein Bausparvertrag für Sie in Frage. Oder auch dann, wenn Sie in den nächsten fünf bis zehn Jahren planen, eine Immobilie zu kaufen.

Wenn ein Teil Ihrer Bausparbeiträge nicht bereits durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert wird, dann können Sie dafür die Wohnungsbauprämie bekommen. Das heißt also, Sie können die eine Hälfte Ihrer Bausparbeiträge mit der Wohnungsbauprämie, und die andere Hälfte mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördern lassen.

Für die Wohnungsbauprämie können Verheiratete jährlich 1024 Euro anrechnen lassen, bei Ledigen sind es 512 Euro pro Jahr. Als Wohnungsbauprämie bekommt man dann jährlich 8,8 % der Ersparnisse. Überwiesen bekommt man dann allerdings erst nach 7 Jahren die Summe. Bei der Wohnungsbauprämie gibt es aber auch Einkommensgrenzen: Damit Sie eine Wohnungsbauprämie bekommen, dürfen Verheiratete bis zu 51200 Euro verdienen, und Ledige dürfen bis zu 25600 Euro verdienen. Als Kriterium gilt dabei jedoch nicht der Bruttolohn, sondern nur das zu versteuernde Einkommen. So wird auch bei der Arbeitnehmer-Sparzulage verfahren. Dadurch, dass hier das zu versteuernde Einkommen gemeint ist, kann die tatsächliche Einkommensgrenze bei einem Ehepaar mit zwei Kindern bis zu 68972 Euro Brutto betragen.

Wenn beim Bausparen der Vertrag zugeteilt wird, dann können Sie das Bauspardarlehen beanspruchen. Zu diesem Zweck müssen Sie zirka 7 Jahre ansparen, bis Sie ungefähr die Hälfte der Vertragssumme erreicht haben. Dann bekommen Sie den Unterschied zwischen Ihrem Angesparten und der Vertragssumme als Bauspardarlehen. Manche Bausparkassen bieten außerdem Regelungen für schnellere oder für langsamere Sparer an, meistens jedoch wird dieser Mittelweg gut passen.

Beim Bausparen werden Sie also während des Ansparens staatlich gefördert. Außerdem gibt es noch andere Vorteile des Bausparens. So können Sie die ganze Zeit über zu festen Bedingungen kalkulieren, weil der Kreditzins bereits zum Vertragsbeginn feststeht.

Dagegen müssen Sie fürs Bausparen Kontoführungs-, Darlehens- und Abschlussgebühren bezahlen, also relativ viele Nebenkosten. Wenn Sie Vergleichsrechnungen durchführen, sollten Sie deshalb beim Bausparen nicht nur die Zinsen einbeziehen, sondern alle anfallenden Kosten. Meist soll das Bauspardarlehen innerhalb 10 Jahren getilgt sein, daher gibt es zu Beginn oft eine hohe Tilgungszahlung.

Es macht also Sinn, wenn man den Bausparkredit so versteht, dass er nur ein kleineres Element einer Gesamtfinanzierung darstellt. Abzuraten wäre davon, eine Finanzierung vollständig auf Bausparverträge zu gründen. Oft wird empfohlen, vor allem bei staatlicher Förderung, einen Bausparvertrag zwischen 10000 und 20000 Euro abzuschließen.