Baustelle

Baustelle: zeitweilige Produktionsstätte eines Baubetriebs die zur Durchführung eines Bauvorhabens am Standort des Bauwerks eingerichtet und von einem für Bauleiter geleitet wird. Großbaustelle für umfangreiche Investitionsvorhaben werden in der Regel von allen am Bau Beteiligten gemeinsam eingerichtet und genutzt. Die Baustelleneinrichtung umfasst die Baumaschinen, Baustraßen, Bearbeitungs- und Lagerplätze sowie Verwaltungs- und Lagergebäude einschließlich der Bauunterkünfte (Tages- oder Wohnunterkünfte). Zu letzteren gehören neben den Aufenthalts- und/oder Wohnräumen Umkleideräume, Waschräume mit Duschmöglichkeit, Toiletten und Trockenräume, medizinische, kulturelle und sportliche sowie Versorgungseinrichtungen, deren Umfang durch die Stärke der Baustellenbelegung bestimmt wird. Neben bzw. statt stationärer Unterkünfte finden bei kurzfristigen Bauvorhaben Bauwagen Verwendung. Zur Baustelleneinrichtung gehören gleichfalls die Versorgungsanschlüsse für Wasser, Elektroenergie, Wärmeenergie (z. B. Dampf) und Fernsprechleitungen. Dazu gehört ferner für Arbeiten ohne bzw. ohne ausreichendes Tageslicht, vor allem bei Schichtbetrieb, eine ausreichend starke. örtlich gleichmäßige, blendfreie Baustellenbeleuchtung durch feststehende, z. B. stählerne oder hölzerne Flutlichtmaste, Spannbetonmaste und transportable, z. B. ausfahrbare Stahlrohrmaste, Leuchtenträger. Diese Leuchten sind nach Möglichkeit mit Quecksilber-Hochdruck-und Halogen-Lampen bestückt, wobei zur Erzielung guter und örtlich gleichmäßiger Beleuchtung Lichtpunkthöhe und -abstand sowie Neigungswinkel der Leuchtenachsen miteinander abgestimmt werden müssen. Transportable Arbeitsplatzleuchten und die Beleuchtung der Baumaschinen selbst ergänzen die Baustellenbeleuchtung.