Bauunternehmer

Bauunternehmer sind häufig auf bestimmte bauunternehmerische Bereiche spezialisiert.

Wie in anderen Branchen üblich sind auch die Bauunternehmer in einer effizienten und klar geregelten Struktur der Aufgaben- und Kompetenzbereiche organisiert. Da es sehr unterschiedliche Bauvorhaben, Bauprojekte sowie Bauunternehmen gibt, sind unterschiedliche Qualifikationen der Bauunternehmer je nach Aufgabentyp von besonderer Relevanz. Es gibt insbesondere Spezialisten unter den Bauunternehmern jeweils für einen der folgenden Bereiche: Grundlegung, Bauprogramm, Konstruktion und Bauausführung.

Der sogenannte Projektentwickler ist für die Integration aller vier oben genannten unternehmerischen Bereiche und Investitionen zuständig, sprich zusätzlich zu den vier genannten Aufgabenbereichen auch für den Bereich Nutzung verantwortlich. Gegenüber dem Projektentwickler reduziert sich die Kompetenz der Totalunternehmer bzw. Generalplaner als Bauunternehmer um die Bereiche Grundlegung und Nutzung. Für den Aufgabenbereich Bauausführung hingegen sind die Spezialisten wie Rohbauunternehmer, Ausbauunternehmer und der Generalunternehmer verantwortlich. Während die Fachplaner für die Bereiche Konstruktion und Bauausführung zuständig sind, reicht die Kompetenz der (Gesamt-)Planer fast and den Aufgabenumfang des Projektentwicklers. Der letztere ist lediglich zusätzlich für die Nutzung als auch für den Teilaspekt der Grundlegung, nämlich Grundstückbeschaffung verantwortlich. Der Aufgabenbereich des Bauherrn schließt sowohl die Grundlegung (Grundstückbeschaffung, Bedarfsfeststellung) als auch die Teilbereiche des Bauprogramms (nämlich Planungsgrundlagen und funktionale Ansprüche) ein. Die Verantwortlichkeiten sind auch rechtlich geregelt, so übernimmt beispielsweise der Bauherr bei Mängeln die Haftung nur für seinen eigenen Aufgabenbereich. Für die Bereiche Konstruktion oder Bauausführung haftet etwa der Planer bzw. Fachplaner.