Bauvorhaben

Das Ziel, eine bauliche Anlage zu ändern oder zu errichten, wird als Bauvorhaben aufgefasst. Selbst eine reine Änderung in der Nutzung wird üblicherweise zum Bauvorhaben gezählt, jedenfalls im öffentlichen Baurecht in der Mehrzahl der Staaten. Normalerweise ist jedes Bauvorhaben zumindest anzeigepflichtig, meist jedoch auch genehmigungsabhängig. Die Erlaubnis von Bauvorhaben wird durch den Bauantrag durch die hierfür eigens zuständigen sogenannten Bauaufsichtsbehörden geprüft. Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland sowie das Baugesetzbuch definieren in Deutschland die Bauvorhaben nach deren Rechtmäßigkeit.

Das öffentliche Baurecht dient insbesondere dem Ausgleich zwischen den Interessen des Grundstückseigentümers auf der einen und den Interessen der Allgemeinheit auf der anderen Seite.

Ein rechtmäßiger Bauantrag erfordert folgende Dokumente. Zum einen eine Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie gegebenenfalls eine Baulastenerklärung. Zum anderen einen ausgefülltes Formblatt aus dem hervorgeht, welche baulichen Änderungen genehmigt und realisiert werden sollten. Ferner werden die Bauzeichnungen benötigt, welche die angestrebte Baumaßnahme zeichnerisch darstellen. Außerdem werden benötigt der Lageplan (entsprechend vorgeschriebenem Maßstab) und die Baubeschreibung bzw. die Betriebsbeschreibung, welche die gewerblichen Maßnahmen näher beschreiben. Solche Beschreibungen dienen insbesondere dazu, geplante Baumaterialien, Ausstattungen sowie technische Einzelheiten zu erläutern. Hinzu kommen Dokumente wie Berechnungen des umgebauten Raumes bzw. der bebauten Fläche sowie Anbau von Gesamt- und Rohbaukosten. Lediglich erwähnt sollten die erforderlichen Dokumente betreffend des Entwässerungsplans (Regen- und Schmutzwasser), der technischen Nachweise (Wärmeschutznachweis, Statik etc.) und der Betriebsbeschreibung (Anzahl der Beschäftigten, Betriebsablauf etc.)