Bauweise

Bauweise: 1. Art des Bauverfahrens und der -konstruktion im Hoch- und Tiefbau. Die Bezeichnung der Bauweise kann erfolgen: 1. nach dem Hauptbaustoff, z. B. Ziegel-, Naturstein- (Mauerverband, Mauerwerk), Beton-, Stahlbauweise; 2. nach Konstruktionsprinzipien, z. B. Längswand-, für Querwand-, Skelett-, Verbundbauweise (Verbund-Bau); 3. nach der Art der Ausführung, z. B. für monolithische Bauweise, Montagebauweise (Block-, Tafel-, Raumzellen-, Masten- Bauweise). - 2. im Städtebau Bezeichnung für Stellung oder Reihung und Abstand der Gebäude, insbesondere Wohngebäude, auf einem Grundstück bzw. zur Straße. Von offener Bauweise spricht man bei Einzelhäusern mit seitlichem Abstand von der Grundstücksgrenze oder einseitiger Grenzbebauung. Die halboffene oder Zeilen Bauweise wird im Massenwohnungsbau bevorzugt, dafür sie lange, sich über mehrere Grundstücke erstreckende Baublöcke (Häuserreihen) typisch sind, die lange Kranfahrbahnen ermöglichen und somit die Fertigteilmontage erleichtern. Die einzelnen Blöcke stehen parallel zueinander und hintereinander ähnlich wie bei der offenen Bauweise auf Abstand. Die geschlossene Bauweise ist gekennzeichnet durch quadratische oder rechteckige Häuserblocks mit Innenfreiraum, die ringsum durch Verkehrswege erschlossen sind.

Bauweise, geschlossene: 1. Tunnel- und Stollenbau in nicht offener, unterirdisch vorgetriebener Baugrube. Ausbruchfläche und -profil des aufzufahrenden Hohlraumes sowie Standfestigkeit, Druckverhalten und Wasserführung des Baugrundes bestimmen die anzuwendenden Vortriebsverfahren. - 2. Bauweise.

Bauweise, offene: 1. Fertigung von Tiefbauten, wie Verkehrstunnel, Sammel- und Einzweckkanäle, Abwassersammler u. a., in ausgehobener Baugrube. Die offene Baugrube stellt einen wesentlichen Eingriff in Verkehrsraum und Freiflächen dar und erfordert oberirdische Baufreiheit im Baugrubenbereich. Die Baugrubenwände können mit Böschung oder Verkleidung hergestellt werden. - 2. für Bauweise. Bauwesen Bauwirtschaft.