Bauwesenversicherung

Bauwesenversicherung - Versicherung für Schäden durch unvorhergesehene Bauunfälle an den versicherten Bauleistungen, Baustelleneinrichtungen, Baugeräten oder für Gewährleistungsansprüche. Voraussetzung für eine Leistung durch den Versicherer ist, dass der Bauausführende die genannten Schäden zu vertreten hat. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Schäden an Baustoffen und Bauteilen, innere Betriebsschäden an den Baumaschinen und -geräten, Vertragsstrafen und alle mittelbaren Folgeschäden. Es werden Versicherungssummen für die versicherten Bauleistungen und Sachen als Höchstgrenze der Entschädigung festgelegt. In hat die Bauwesenversicherung als selbständige Versicherungsform nur noch geringe Bedeutung.