Bauwürdigkeit

Bauwürdigkeit - Möglichkeit, das anstehende Mineral einer Lagerstätte mit wirtschaftlichem Nutzen abzubauen. Unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen liegt Bauwürdigkeit vor, wenn mit dem abzubauenden Mineral Profit erzielt werden kann, der zusätzlich zum Durchschnittsprofit einen Extraprofit für das bergmännische Risiko enthält. Es ist üblich, bei Ermittlung der Bauwürdigkeit die Faktoren Qualität der Mineralvorräte, Menge der anstehenden Vorräte, technische Bedingungen des Abbaus und wirtschaftliche Gegebenheiten zu beachten und nach deren Prüfung in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung folgende Grade der Bauwürdigkeit zu ermitteln: bauwürdig, bedingt bauwürdig, unbauwürdig. Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen liegt Bauwürdigkeit vor, wenn die Konditionen (Forderungen an die Lagerstätte), deren Einhaltung einen Abbau mit volkswirtschaftlichem Nutzen gestattet, mindestens erfüllt sind. Diese Forderungen werden von ökonomischen und politischen Überlegungen bestimmt. In werden je nach Eignung für eine volkswirtschaftliche Nutzung Bilanz- und Außerbilanzvorräte unterschieden, die wiederum nach dem Grad der Erkundung in je vier Vorratsklassen unterteilt werden. Die dafür geltenden einheitlichen Grundsätze sind in der Klassifikation der Lagerstättenvorräte fester mineralischer Rohstoffe festgelegt und werden für die einzelnen Rohstoffarten und Lagerstättentypen nach von der Zentralen Vorratskommission hrsg. Instruktionen angewandt.