Bedarfsflugverkehr

Bedarfsflugverkehr - Leistungsbereich im Luftverkehr; Transporte mit Luftfahrzeugen außerhalb der veröffentlichten Flugpläne in Relationen, die mit Verkehrskunden (Reisebüros, Betriebe, Organisationen usw.) vereinbart wurden und zu vereinbarten Zeiten durchgeführt werden. Bedarfsflugverkehr ist die luftverkehrsspezifische Form des Gelegenheitsverkehrs. Er wird von Linienluftverkehrsunternehmen oder speziellen Bedarfsflugunternehmen mit eigenen oder gecharterten Flugzeugen auf der Grundlage von Transport-/Beförderungsverträgen durchgeführt. Im Bedarfsflugverkehr kommen Vereinbarungspreise zur Anwendung. Bedarfsflugverkehr erfolgt vorzugsweise als Passagierverkehr zur Befriedigung spezifischer Transportbedürfnisse im Rahmen kultureller, sportlicher, touristischer u. a. kollektiver und individueller Interessen, aber auch als Fracht- und Posttransport. I. w. S. zählen auch die Sonderflüge zum Bedarfsflugverkehr. In der Praxis wird Bedarfsflugverkehr oft fälschlicherweise mit Charterverkehr gleichgesetzt.