Befähigungsnachweis

Befähigungsnachweis - Bestätigung der erforderlichen Qualifikation, die ein Werktätiger für eine Arbeit mit einem bestimmten Qualifikationsgrad eines entsprechenden Ausbildungsberufes erworben hat. Weitere Befähigungsnachweis dienen dem Nachweis einer speziellen Qualifikation für besondere Anforderungen, die sich aus den konkreten Bedingungen einer Arbeit ergeben, z. B. dem Nachweis spezieller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes für Arbeiten an Betriebsanlagen oder mit Verfahren, die freigabe- bzw. überwachungspflichtig sind. Der Befähigungsnachweis wird je nach Regelung durch ein Zeugnis, eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung oder eine Diplom- oder andere Urkunde erteilt. Einige Befähigungsnachweis werden direkt als solche bezeichnet, z. B. der Befähigungsnachweis für die Leitung einer Verkaufsstelle oder Gaststätte. Bei entsprechender Regelung brauchen Werktätige mit langjähriger Berufserfahrung den erforderlichen Qualifikationsgrad des Ausbildungsberufes nicht besonders nachzuweisen, wenn ihre Leistungen zeigen, dass sie die für die Arbeitsaufgabe festgelegte Qualifikation besitzen.