Beförderungspflicht

Beförderungspflicht - generelle gesetzliche Verpflichtung der Verkehrsbetriebe, im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen Personen und Gepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln zu befördern. Die Verkehrsbetriebe sind dann zur Beförderung von Personen und Gepäck verpflichtet, wenn eine sichere Beförderung mit den zur Verfügung stehenden Beförderungsmitteln in den festgelegten Verkehrsverbindungen möglich ist. Die Beförderungspflicht umfasst die Pflicht zum Abschluss eines Beförderungsvertrages. Im Gütertransport besteht analog Transportpflicht, die durch die operative Transportplanung näher bestimmt wird. .