Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag - Vertrag über die Ortsveränderung von Personen und/oder Gepäck (bei der Eisenbahn auch Expressgut). Der Beförderungsvertrag regelt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Er wird einerseits nach den benutzten Transportmitteln und -wegen (Eisenbahn-, Kraftwagen-, Luft-, See- Beförderungsvertrag), andererseits nach dem Vertragsgegenstand (Personen-, Gepäck-, Expressgut- Beförderungsvertrag) unterschieden. Eine bes. Form des Beförderungsvertrag ist der langfristige Berufsverkehrsvertrag.