Begleitpapiere

Begleitpapiere - Urkunden, die zur Erfüllung der Zoll-, Steuer- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften vor Anlieferung eines Frachtgutes erforderlich sind. Der Absender ist verpflichtet, die Begleitpapiere vollzählig im Frachtbrief aufzuführen und sie dem Frachtführer zu übergeben.