Beitrag Krankenversicherung

Der Beitrag Krankenversicherung errechnet sich für Privatversicherte nach anderen Kriterien, als für die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Während der gesetzliche Beitrag Krankenversicherung alleine von der Höhe des Einkommens des Versicherten abhängig ist, richtet sich der PKV Beitrag Krankenversicherung nach dem Umfang der versicherten Leistungen. Anders als in der GKV wird der private Versicherungsbeitrag vom jeweiligen Versicherungsunternehmen festgelegt, sodass es zwischen den Gesellschaften zu deutlichen Unterschieden in der Beitragshöhe kommen kann. Der gesetzliche Beitrag für die Krankenversicherung ist dagegen in Form eines Prozentanteils des Einkommens von der Regierung festgelegt.

Mit Ausnahme eines eventuellen Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen unter gewissen Umständen erheben können, beträgt der gesetzliche Beitrag Krankenversicherung derzeit 15,5% des Bruttoeinkommens, wobei es einen festgelegten Höchstbeitrag gibt, der auch bei einem höheren Einkommen nicht überschritten wird. Zum Gesamtbeitrag trägt zu einem fast hälftigen Anteil der Arbeitgeber bei, den restlichen Beitrag bringt der Arbeitnehmer auf. In der privaten Krankenversicherung gibt es diesen Arbeitgeberanteil auch, allerdings zu anderen Bedingungen und bei manchen Berufsgruppen fällt er ganz weg. Selbstständige und Freiberufler bringen ihren Beitrag Krankenversicherung ohnehin alleine auf. Einen weiteren deutlichen Unterschied gibt es beim Beitrag Krankenversicherung für Familienangehörige. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung die kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder ohne Einkommen vorgesehen ist, muss in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Tarif abgeschlossen werden, der auch mit einem eigenen Beitrag Krankenversicherung verbunden ist.

Das sozialstaatliche Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht Grundlage für die Tarifgestaltung in den Privatkassen. Das lässt sich auch am Beitrag Krankenversicherung für Pensionäre erkennen, der in der Privatversicherung im Alter steigt, während die gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin ihre prozentuale Beitragsgestaltung verfolgen.