Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung
Beitragsfreistellung Lebensversicherung - Bevor eine Lebensversicherung aus finanziellen Gründen gekündigt wird, bietet die Versicherung eine Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung an. Es ist anzuraten, sich ausführlich über die Möglichkeit der Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung zu informieren.
Der Abschluss einer Lebensversicherung bringt eine langjährige finanzielle Verpflichtung mit sich, deren Auswirkung nicht absehbar ist. Es kommt nicht selten vor, dass die Beiträge für einen gewissen Zeitraum nicht aufgebracht werden können. Der naheliegende Gedanke, die Versicherung zu kündigen, muss aber nicht unbedingt auch die günstigste Möglichkeit sein. Wer seinen Versicherungsschutz und die bereits eingezahlten Beiträge erhalten möchte, kann auch eine Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung beantragen. Sofern eine bestimmte Mindestsumme bereits angespart wurde, hat der Versicherungsnehmer sogar ein gesetzlich manifestiertes Recht auf eine zeitweise Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung. Ob die Voraussetzung einer Mindestlaufzeit bereits erfüllt ist, wird die Versicherungsgesellschaft beim Antrag auf Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung mitteilen. Falls die Bedingungen nicht so gestaltet sind, dass ein Ruhen der Lebensversicherungsbeiträge in Frage kommt, wird die Versicherung als weitere Alternative eine Kündigung des Vertrages vorschlagen. Der Rückkaufwert aus der Lebensversicherung wird ausgezahlt - allerdings besteht dann die Versicherung nicht mehr. Eine Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung erhält dagegen die bestehende Versicherung mit fast all ihren Ansprüchen. Eventuelle weitere Versicherungsleistungen können dabei verloren gehen oder zumindest in der Leistung vermindert. Das gilt insbesondere, wenn an die Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist.
Es ist außerdem zu beachten, dass sich die Versicherungsleistung ebenfalls verringert, wenn eine Beitragsfreistellung bei der Lebensversicherung vorgenommen wird. Dennoch ist es lukrativ, die Versicherung bestehen zu lassen, denn somit bleibt auch die Versorgung für die Angehörigen im Todesfall erhalten, sowie die Altersversorgung im Erlebensfall.