Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung - im Versicherungswesen Erlöschen der Beitragszahlungspflicht bei Fortbestehen des Versicherungsvertrages. So erlischt z. B. bei einer Versicherung auf den Todesfall mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer die Beitragszahlungspflicht, wenn die im Vertrag festgelegte Beitragszahlungsdauer abgelaufen und der Versicherungsfall bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist. Bei der Kinderversorgungsversicherung tritt Beitragsfreistellung ein, wenn die versicherte Person, auf deren Leben die Versicherung zugunsten des Kindes abgeschlossen wurde, vor Ablauf des Vertrages stirbt. Auch kann jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung innerhalb der Vertragsdauer zum Ende des laufenden Monats die Beitragszahlung einstellen und die Versicherung in eine beitragsfreie umwandeln lassen.