Beitragsübertrag, Prämienübertrag

Beitragsübertrag, Prämienübertrag - im Versicherungswesen der auf das kommende Geschäftsjahr entfallende Teil des Beitragsaufkommens des laufenden Geschäftsjahres; spezifische Form der versicherungstechnischen Rückstellungen. Bei vielen Versicherungsformen wird der Versicherungsbeitrag im Voraus für ein Jahr erhoben. Da sich aber das Versicherungsjahr in der Regel nicht mit dem Geschäftsjahr deckt, nehmen insbesondere die Versicherungsunternehmen kapitalistischer Länder entsprechend den dort geltenden handelsrechtlichen Vorschriften eine Rechnungsabgrenzung dergestalt vor, dass sie die im Geschäftsjahr eingenommenen Beiträge aufteilen in den verdienten Beitrag und den Beitragsübertrag bzw, Prämienübertrag Entsprechend erfolgt auch eine Rechnungsabgrenzung in Bezug auf die Schadensleistungen (Schadenrückstellung). In gibt es eine derartige Rechnungsabgrenzung nicht. Demzufolge werden die im Geschäftsjahr gezahlten Beiträge in voller Höhe für dieses ergebniswirksam. Im Hinblick auf die Größe der Versicherungsbestände und die Kontinuität der Arbeit der Versicherungsorgane wird durch dieses Verfahren das versicherungstechnische Ergebnis kaum beeinflusst.