Beleihung einer Versicherung, Policendarlehen

Beleihung einer Versicherung, Policendarlehen - Gewährung eines Darlehens durch den Versicherer auf der Grundlage eines Vertrages der sparwirkenden Formen der Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, in Form der Beleihung einer Versicherung (Policendarlehen) jederzeit auf Antrag ganz oder teilweise über das zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Sparguthaben (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung) zu verfügen. Das gewährte Darlehen ist entsprechend den Versicherungsbedingungen zu verzinsen. Eine Rückzahlungsfrist ist in der Regel nicht vorgesehen. Das bei Eintritt des Versicherungsfalles oder bei Ablauf der Vertragsdauer noch nicht getilgte Darlehen wird zu Lasten der fällig werdenden Versicherungssumme getilgt. Die ökonomische Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrages wird demzufolge entsprechend der Höhe eines aufgenommenen Darlehens gemindert.