Bemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Bemessungsgrenze Krankenversicherung bezeichnet das Mindestgehalt, dass man haben muss, um sich privat krankenzuversichern. Derzeit liegt die Bemessungsgrenze Krankenversicherung in Deutschland bei 3750,00 Euro brutto. Wer weniger als die Bemessungsgrenze Krankenversicherung verdient, ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Ersatzkassen zu versichern. Nur wer über der Bemessungsgrenze Krankenversicherung liegt darf sich privat krankenversichern. Ausnahmen bilden Beamte, die in der Regel privat versichert sind und einen Anspruch auf Beihilfe haben. In Deutschland ist die Bemessungsgrenze Krankenversicherung auch gleich der Versicherungspflichtgrenze. Verdient man mehr als Bemessungsgrenze Krankenversicherung ist man nicht mehr verpflichtet, sich überhaupt gesetzlich zu versichern. Ausgenommen sind Selbstständige und Freiberufler. Im Laufe der Jahre steig die Bemessungsgrenze Krankenversicherung kontinuierlich an. Grund hierfür waren die finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenkassen. Hier wurden mehr Einzahler benötigt. Durch die Anhebung der Bemessungsgrenze Krankenversicherung gab es zunehmend mehr gesetzlich versicherte und die Haushaltslöcher der gesetzlichen Krankenkasse konnten leichter gestopft werden. Zum ersten Mal seit Jahren konnte die Bemessungsgrenze Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 gesenkt werden. Ab dem kommenden Jahr liegt die Bemessungsgrenze Krankenversicherung bei nur noch 3712,50 Euro. Das entspricht einer Senkung von 1%. Es bleibt abzuwarten, ob nun mehr Arbeitnehmer zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Jedoch ist das wegen der höheren Leistungen zu erwarten. Können sich die gesetzlichen Krankenkassen auch mit den fehlenden Beitragszahler über Wasser halten, kann man eventuell in einem Jahr, also 2012, wieder mit einer leichten Senkung der Bemessungsgrenze Krankenversicherung rechnen. Hier ist klar, dass jede Senkung der Bemessungsgrenze Krankenversicherung den privaten Krankenkassen und deren Mitgliedern zu Gute kommt.