Beratungsdienst

Beratungsdienst - Einrichtung zur Erarbeitung und Übermittlung von Vorschlägen sowie Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie für den Übergang zur industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion einschließlich Verarbeitung der Erzeugnisse für bestimmte Territorien und Betriebe. Der betriebswirtschaftliche Beratungsdienst ist der Abt. Land- und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Kreises bzw. Bezirkes unterstellt. Auf der Grundlage der Standortkonzeption und territorialen Entwicklungskonzeption erarbeitet er komplexe Lösungen für eine spezialisierte effektive industriemäßige Pflanzen- und Tierproduktion einschließlich Verarbeitung der Erzeugnisse in bestimmten Gebieten. Für Landwirtschaftsbetriebe ist der betriebswirtschaftliche Beratungsdienst auf Vertragsgrundlage gegen, Bezahlung tätig (Betriebsprojektierung). Der zweigspezifische Beratungsdienst arbeitet im Auftrag von Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft bevorzugt in Landwirtschaftsbetrieben, die Mitglieder von Kooperationsverbänden sind. Seine Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der Effektivität der Produktion und Zusammenarbeit der in Produktions- und Absatzketten kooperierenden Stufenproduzenten, Lagerund Absatzeinrichtungen.