Bergschaden

Bergschaden - Verletzung der Gesundheit von Personen sowie Untergang oder Beschädigung von Sachen durch bergschadenfähige Tätigkeiten. Voraussetzungen sind: a) bergschadenfähige Tätigkeit (bergbauliche Untersuchungsarbeiten, bergbauliche Gewinnungsarbeiten, unterirdische Speicherung, bergbauliche Sanierungsarbeiten) bzw. schädigende Folgen aus vorangegangener bergbaulicher Tätigkeit (d. h. durch Halden und Rückstände der Aufbereitung); b) Eintritt eines Schadens an einem bergschadenfähigen Objekt (durch Verletzung der Gesundheit von Personen bzw. durch Untergang oder Beschädigung von Sachen); c) Kausalität zwischen bergschadenfähiger Tätigkeit und an bergschadenfähigen Objekten eingetretenem Schaden. Sie liegt vor, wenn die bergschadenfähige Tätigkeit die Ursache für den eingetretenen Schaden darstellt.