Bergung

Bergung - Sicherstellung von Sachwerten bei Seenot von Schiffen. Zu den Sachwerten gehören das Schiff selbst, Ausrüstungsgegenstände und Frachtgüter. Die Bergung begründet einen Anspruch auf angemessene Vergütung (Bergelohn), wenn sie erfolgreich ist oder ein nützliches Ergebnis erzielt wird. Der Bergelohn wird vielfach vor Beginn der Bergung im Bergungsvertrag festgesetzt. In der Regel zeichnet sich der Berger von der Haftung für seine Besatzung frei. In ist die Bergung im Seehandelsschifffahrtsgesetz geregelt. Die internationale Festlegung der Regeln über die Bergung, für deren Durchführung sich neben den sog. Gelegenheitsbergern in zunehmendem Maße gewerbsmäßige Unternehmen anbieten, erfolgte durch das Brüsseler Abkommen über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot (1910).