Berichterstattung

Berichterstattung - 1. Kontrolle - 2. Stat Meldung statistischer Daten von Betrieben und Institutionen auf Grund einer gesetzlichen Berichterstattungspflicht. Die Berichterstattung ist die Übermittlung und Zusammenfassung in den Betrieben und Institutionen erfasster und aufbereiteter zahlenmäßiger Informationen zur Planabrechnung, Leitung und Kontrolle der Plandurchführung auf überbetrieblicher Ebene sowie zur Abdeckung des Informationsbedarfs zentraler und örtlicher Staatsorgane und wirtschaftsleitender Organe für die Planaufstellung und die sachkundige Vorbereitung wirtschafts- und sozialpolitischer Entscheidungen. Die Gesamtheit der durch zentrale Staatsorgane, im engeren Sinne durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, oder durch wirtschaftsleitende Organe angeordneten Berichterstattung bildet das Berichtswesen. Die statistischen Angaben für die Berichterstattung beruhen vor allem auf den im Betrieb vorliegenden Informationen auf der Grundlage der Aufbereitung der betrieblichen Primärdokumente. Berichterstattungen außerhalb der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, die von einem dem erhebenden Organ nicht direkt unterstellten Befragtenkreis gefordert werden, unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Periodizität der Berichterstattung (die Abstände zwischen den Berichtszeitpunkten oder die Länge der Berichtszeiträume) richtet sich nach dem Zweck der Untersuchung.