Berichterstattungspflicht

Berichterstattungspflicht, Berichtspflicht - Stat rechtliche Regelung, die alle Befragten (Betriebe, Institutionen) verpflichtet, die von den dazu autorisierten Organen geforderten Ist-Informationen vollständig, wahrheitsgetreu und termingerecht zu liefern. Entsprechend den rechtlichen Grundlagen sind zur Anforderung von Ist-Informationen berechtigt: a) Die Leiter zentraler staatlicher Dienststellen und wirtschaftsleitender Organe von den ihnen direkt unterstellten Betrieben, Organen und Einrichtungen sowie Generaldirektoren der VVB und die Leiter gleichgestellter Organe von den Betrieben und Einrichtungen ihres Verantwortungsbereiches; b) die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik auf Grund ihrer Verantwortung für die Information des Ministerrates und der zentralen und örtlichen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe; c) andere Organe bzw. die unter a) gen. Organe für einen anderen Befragtenkreis, wenn sie durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik autorisiert sind. Solche Berichterstattungen sind durch einen Genehmigungsvermerk der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu kennzeichnen.