landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - beruflich und regional gegliederte Zwangszusammenschlüsse der Bauern, die Träger der Unfallversicherung sind; in Deutschland 1884 durch Gesetz gegr., in der BRD bis heute in Kraft. In der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind alle beschäftigten Arbeitskräfte des Betriebes (Betriebseigentümer, Familien- und Lohnarbeitskräfte) versichert. In wurde die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nach 1945 als Zwangsversicherung aufgelöst. Der Versicherungsschutz der Werktätigen in der Landwirtschaft ist analog dem anderer Bereiche der Volkswirtschaft gewährleistet. Versicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft.