Berufslenkung

Berufslenkung - Prozess der Zuführung des Arbeitskräftenachwuchses in die Berufsausbildung entsprechend den langfristigen Arbeitskräfteplänen der Volkswirtschaft nach Bereichen, Zweigen, Territorien, Betrieben und Ausbildungsberufen und den daraus abgeleiteten Perspektivprogrammen der Berufsberatung und -erziehung der Jugend. Die Berufslenkung ist der Arbeitskräftelenkung untergeordnet. Sie umfasst ein ganzes System berufsaufklärender, -orientierender, -vorbereitender pädagogischer Maßnahmen in der allgemein bildenden polytechnischen Oberschule, der sozialistischen Arbeitserziehung, Maßnahmen der Jugend- und Arbeitsmedizin, der Berufsberater in den Berufsberatungskabinetten der Betriebe und in den Berufsberatungszentren der örtlichen Staatsorgane u. a., um die individuellen Berufsinteressen und -neigungen in Übereinstimmung mit den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen zu bringen. Die Berufslenkung dient der sozialen Sicherheit. Sie wird durch vielfältige moralische und ökonomische Stimuli unterstützt und durch verwaltungsmäßige Maßnahmen der Abt. Berufsbildung und -beratung der Räte der Kreise und Bezirke (Ausgabe der Bewerbungskarten, Einweisung in die Lehrstellen, Bestätigung der Lehrverträge und Führung der Lehrlingskartei u. a.) in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Ausbildungsstätten abgeschlossen.