Berufsschulpflicht

Berufsschulpflicht - gesetzlich festgelegte Pflicht für Jugendliche, nach dem Verlassen der zehnklassigen allgemein bildenden polytechnischen Oberschule eine kommunale Berufsschule, eine Betriebsberufsschule oder eine Einrichtung der Erwachsenenqualifizierung zu besuchen, sofern sie keine andere weiterführende staatliche Bildungseinrichtung absolvieren. Für Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen, dauert die Berufsschulpflicht bis zur Beendigung der Lehrzeit. Mit Absolventen der Oberschule, die in keinem Lehrverhältnis stehen, haben die Betriebe Qualifizierungsverträge abzuschließen.